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Information - Heizungswartung
Im übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 KW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe § 9 der Heizungsanlagenverordnung von 1994. (Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.) Die Heizungswartung ist Aufgabe von sachkundigen Fachhandwerkern. Hierzu lassen wir unsere Kundendiensttechniker ständig von namhaften Heizkessel - und Brennerherstellern speziell ausbilden. Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und folgende Arbeiten umfassen:
Wir bieten dazu folgende Wartungspakete an: |