Information - Heizungswartung

                        Bitte senden Sie mir einen Wartungsvertrag
Die Heizungswartung sichert Ihnen den Nutzen, den Sie von Ihrer Gas - oder Ölheizung erwarten. Nur durch regelmäßige Wartung, mindestens einmal jährlich, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger jederzeit ein wohltemperiertes Heim und die Brauchwassererwärmung eine hygienische und komfortable Wasserversorgung gewährleistet. Nur durch diesen Wartungsdienst und die Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden Störungen und Schäden verhindert.

Im übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 KW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe § 9 der Heizungsanlagenverordnung von 1994. (Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.)

Die Heizungswartung ist Aufgabe von sachkundigen Fachhandwerkern. Hierzu lassen wir unsere Kundendiensttechniker ständig von namhaften Heizkessel - und Brennerherstellern speziell ausbilden.

Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und folgende Arbeiten umfassen: 

  • Reinigen der Kessel bzw. Wärmetauscherflächen

  • Einstellen der Brennerreinrichtung und Ermittlung der Abgasverluste

  • Überprüfung der zentralen steuerungs - und regeltechnischen Einrichtungen 

  • Überprüfung aller sicherheitstechnischen Einrichtungen

Wir bieten dazu folgende Wartungspakete an: